Die Stadt Salzkotten erhebt Elternbeiträge für die Teilnahme von Kindern an den Offenen Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten in der Primarstufe in Trägerschaft der Stadt Salzkotten.

Der Elternbeitrag ist einkommensabhängig gestaffelt. Unter Einkommen ist gem. Satzung die Summe aller positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes ("Gesamtbetrag der Einkünfte") zu verstehen. Maßgeblich für die Bemessung der Beitragshöhe ist immer das Einkommen eines Kalenderjahres.

Im Rahmen der erstmaligen Ermittlung des Jahreseinkommens (bei Aufnahme des Kindes) oder im Rahmen einer zu aktualisierenden Berechnung auf Grund von Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind die prognostizierten Einkünfte für das gesamte laufende Jahr zu berücksichtigen, wenn davon auszugehen ist, dass die Einkommenssituation voraussichtlich auf Dauer besteht. Eine Festsetzung bzw. Neufestsetzung erfolgt für den gesamten beitragspflichtigen Zeitraum des laufenden Jahres. Sollte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Ermittlung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres nicht möglich sein, ist auf das Einkommen eines Kalendervorjahres zurückzugreifen. Bei der Überprüfung einer bereits erfolgten oder bei einer erstmalig rückwirkenden Beitragsfestsetzung wird das tatsächliche Einkommen im Jahr der Beitragspflicht zu Grunde gelegt.

Von den Bruttoeinnahmen aus den verschiedenen Einkunftsarten werden die dazugehörigen Werbungskosten, mind. in Höhe der Werbungskostenpauschale, abgezogen.
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können bei der Ermittlung des Elterneinkommens nicht berücksichtigt werden.
Für das 3. und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6 Einkommenssteuergesetz zu gewährenden Freibeträge abzuziehen.

Verfahrensablauf

Nach erfolgter Anmeldung für die Schule samt Abfrage nach der gewünschten Betreuungsart (BGS oder OGS) werden den Eltern im Falle einer erforderlichen Betreuung folgende Unterlagen zugeschickt:

  • Formular zur verbindlichen Erklärung über das Elterneinkommen samt Informationsblatt (zu den erforderlichen Nachweisen sowie der Berechnung des Einkommens etc.)

Über diesen Online-Dienst können Sie Kontakt zu der Elternbeitragsstelle aufnehmen und Unterlagen (Formular zur verbindlichen Erklärung über das Elterneinkommen mit Anlagen) bequem online ausfüllen und an die zuständigen Mitarbeitenden schicken.

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an den Offenen Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Stadt Salzkotten vom 01.07.2021

Rechtsbehelf

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerschulischen Angeboten der Offenen Ganztagsschule vom 27.06.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18.06.2007.

Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass es besonders zu Beginn eines Schul- bzw. Kita-Jahres bedingt durch die Vielzahl von Anmeldungen und Nachfragen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.