Das Landeshundegesetz NRW sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor:

Anzeigepflicht: Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es nicht auf die Rassezugehörigkeit an. Für die Entgegennahme der Anzeige eines großen Hundes wird eine Verwaltungsgebühr von 25 € erhoben.

Haltungserlaubnis: Nach den Vorschriften des LHundG NRW gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG) und der Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht. Die Haltungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

Verpflichtung zur Einholung der Haltungserlaubnis oder Vorlage der Haltungsanzeige: Erlaubnis- und Anzeigepflichtig sind natürliche Personen, die den Hund halten. Hundehalterin oder Hundehalter im Sinne der Vorschriften des LHundG ist, wer nicht nur vorübergehend die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat.

Unterlagen

Anzeigepflichtige Hundehaltungen

  • schriftliche Haltungsanzeige
  • Sachkundenachweis
  • Erklärung zur Zuverlässigkeit
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden) 
  • Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)

Erlaubnispflichtige Hundehaltungen

  • schriftlicher Antrag (siehe Downloads)
  • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder anerkannten Sachverständigen
  • Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis
  • Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit Angabe der Hunderasse (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
  • Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)

Die genannten Unterlagen und Nachweise sind regelmäßig beizubringen. Im Einzelfall können auf Grund besonderer Bestimmungen zusätzliche Dokumente erforderlich bzw. einzelne Nachweise entbehrlich sein.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Anzeige eines großen Hundes 25,00 EUR