Seit 01.01.2024 ist eine Neuausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Kinder und Jugendlich benötigen unabhängig vom Alter für Auslandsreisen einen Personalausweis oder Reisepass.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden.