Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.

Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schnell und verlässlich im Internet ausweisen können.

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, der verpflichtenden Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unabdingbar. Bitte bringen Sie auch Ihre Geburts- oder Abstammungsurkunde mit zur Beantragung.

Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren, wenden Sie sich bitte umgehend an den Bürgerservice, um einen Missbrauch auszuschließen.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert in der Regel ca. 3 Wochen. Wenn Sie früher einen Ausweis benötigen, kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden (siehe vorläufiger Personalausweis).

Unterlagen

  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto (maximal 1 Jahr alt)
  • bei der Antragsstellung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten benötigt (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)

Besonderheiten

  • Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen.
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muss der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftlichen Zustimmungen des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, das andere bei der Abholung erscheint.
  • Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Ausstellung Personalausweis ab 24 Jahre 37,00 EUR
Ausstellung Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 EUR

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung

  • EC-Kartenzahlung