Pro Wohnung wird monatlich ein Beitrag erhoben - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben. Bestimmte Personen können auf Antrag von dem Beitrag befreit (z.B. Empfänger von Arbeitslosengeld II) oder ermäßigt (Schwerbehindertenausweis mit RF-Kennzeichen) werden. Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht liegt für Sie im Bürgerservice bereit oder ist auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar. 

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Stadt Salzkotten keinen Einfluss.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflichtliegt für Sie im Bürgerservice bereit oder ist auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar. 

Besonderheiten

Eine Befreiung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der Gebühreneinzugszentrale eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie diese Änderungen der GEZ unverzüglich mitteilen. Eine Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Weiterleitung des Antrags auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kostenfrei