Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.

Das zuständige Finanzamt informiert die Kommune, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag, der sich in der Regel aus Ihrer Steuererklärung ergibt. Die Kommune sendet Ihnen per Post einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Kommune zu erstattende Gewerbesteuer zu. Die Kommune errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Kommune. Jede Kommune bestimmt ihren Hebesatz selbst. 

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer in Salzkotten wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 418 v.H. festgesetzt.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen betreiben und gewerbesteuerpflichtig sind, erfolgt die Festsetzung folgendermaßen:

  • Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Stadt Salzkotten.

Die Kommune entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. Sie erhalten per Post einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer und zahlen dann die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Stadt Salzkotten.