Wahlhelfende - Anmeldung und Informationen
Sie können sich hier als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Wahlen im Stadtgebiet Salzkotten melden.
Voraussetzungen
Ein Wahlehrenamt übernehmen können alle, die dazu berechtigt sind, an der Wahl teilzunehmen:
- alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren (Europawahl und Kommunalwahlen)
- alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren (Bundestagswahl und Landtagswahl)
Verfahrensablauf
Das Wahlamt der Stadt Salzkotten beruft für den Einsatz in den Wahlvorständen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Diese Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den politischen Parteien vorgeschlagen bzw. auch ohne Vorschlag durch das Wahlamt bestimmt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich aber auch freiwillig für dieses Wahlehrenamt melden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Jede wahlhelfende Person ist ca. einen halben Tag im Einsatz, da nur jeweils die Hälfte des einberufenen Wahlvorstandes im Wahllokal anwesend sein muss. Lediglich bei Beginn der Wahlhandlung morgens um 07:30 Uhr und zur Auszählung der Stimmen abends um 18:00 Uhr ist die Anwesenheit des gesamten Wahlvorstandes erforderlich.
Die Wahlzeit am Wahltag liegt zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, anschließend erfolgt die Auszählung der Stimmen.
Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird pro Wahltag ein Erfrischungsgeld gezahlt.