Stadtarchiv - Antrag auf Benutzung
Archive sollen das öffentliche Archivgut gegen Vernichtung und Zersplitterung schützen und seine Nutzung gewährleisten.
Das Stadtarchiv Salzkotten hat die Aufgabe, Akten und Unterlagen aus der Tätigkeit der Verwaltung, soweit sie archivwürdig bewertet und erkannt sind, zu übernehmen, zu verwahren, zu erhalten und für die Benutzung bereitzustellen.
Das Archivgut amtlicher Herkunft, das im Stadtarchiv verwahrt wird, kann 30 Jahre nach Schließung der Akte benutzt werden. Soweit Berufs- oder besondere Amtsgeheimnisse oder besondere Rechtsvorschriften über Geheimhaltung vorliegen, darf erst 60 Jahre nach Schließung der Akte eine Benutzung zugelassen werden.
Weitere Informationen über den Bestand im Stadtarchiv Salzkotten und auch über das Archivwesen allgemein können Sie über das Internet-Portal der Archive in Nordrhein-Westfalen erhalten (siehe "Internetadressen).
Haben Sie Fragen zur Benutzung des Archivs können Sie sich gerne telefonisch bei unseren Ansprechpartnern melden.
Verfahrensablauf
Benötigen Sie Hilfe bei der Recherche oder möchten etwas Bestimmtes suchen, können Sie bequem das Online-Formular "Anfrage an das Archiv" nutzen. Die Kosten für unsere Unterstützung werden per Gebührenbescheid erhoben und nach zeitlichem Arbeitsaufwand berechnet.
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Salzkotten
- Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Salzkotten
Besonderheiten
Das Stadtarchiv ist derzeit in einem geeigneten Ausweichquartier in Salzkotten-Verne untergebracht. Daher ist die Nutzung des Archivs nur eingeschränkt möglich. Eine vorherige Terminabsprache ist deshalb unbedingt erforderlich.