Mit der Herausgabe des Salzkottener Familienpasses will die Stadt Salzkotten Familien durch Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen finanziell entlasten und einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik leisten.

Die Familie ist das Fundament jedes Einzelnen unserer Gesellschaft. Familien zu unterstützen und zu fördern, gute Lebensbedingungen für sie zu schaffen, ist nicht nur eine Aufgabe des Bundes und der Länder, sondern auch eine wichtige Aufgabe für eine Kommune, denn hier, in unmittelbarer Nähe der Familien, muss für eine familienfreundliche Umgebung gesorgt werden

Voraussetzungen

Die familienpolitischen Aspekte sind vorrangig. Deshalb wird keine Einkommensgrenze festgesetzt.

Durch den Familienpass der Stadt Salzkotten sollen folgende Familien besonders gefördert werden:       

  • Familien ab zwei Kindern;
  • Alleinerziehende ab einem Kind;
  • Familien mit einem Kind, die ihr Einkommen aus Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII, AsylbLG oder BuT beziehen oder einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten;
  • Familien mit einem Kind, bei dem eine Behinderung von mindestens 50% im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.

Die Familienmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Salzkotten haben.

Als Kinder gelten alle Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Davon abweichend sind alle Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr als Kinder anzusehen, wenn ein Kindergeldanspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich für den Salzkottener Familienpass interessieren, können Sie diesen durch Ausfüllen des Formulars unter Onlinedienstleistungen beantragen. Der Antrag wird anschließend digital an den Bürgerservice übermittelt, welcher sich um die Ausstellung des Familienpasses kümmert und Ihnen diesen postalisch zusendet.   

Unterlagen

Bei Antragsstellung sind geeignete Nachweise (Stammbuch, Personalausweis, Kindergeld- und sonstige Bescheide) für die Berechtigung vorzulegen. Bei Kindern über 18 Jahren ist für die Ausstellung ein Kindergeldnachweis erforderlich (Bestätigung von der Familienkasse oder Kontoauszug). 

Fristen

Erstattungen sind bis zum 31.01. des darauffolgenden Kalenderjahres, in dem die Kosten entstanden sind, bei der Stadt Salzkotten zu beantragen. Verspätet geltend gemachte Ermäßigungen werden nicht berücksichtigt. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen. Unrechtmäßig erhaltene Beträge sind zu erstatten.

Rechtsgrundlagen

Richtlinien für die Herausgabe des Salzkottener Familienpasses vom 13.07.1987 in der 12. Änderungsfassung vom 07. April 2022

Rechtsbehelf

Grundsätzlich werden die Leistungen freiwillig und unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Stadt Salzkotten gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen und Vergünstigungen besteht nicht.

Besonderheiten

Bei Kindern über 18 Jahren ist für die Ausstellung ein Kindergeldnachweis erforderlich (Bestätigung von der Familienkasse oder Kontoauszug). 

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Beantragung des Salzkottener Familienpasses kostenfrei