Die Stadt Salzkotten unterstützt die sportlichen Aktivitäten und Arbeit in den Vereinen.

Gemeinnützige Sportvereine im Stadtgebiet können durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe der Sportförderrichtlinie unterstützt werden.

Zuschussfähig sind der Neubau, Umbau, die Erweiterung und eine umfangreiche Sanierung von Sportanlagen (ausschließlich Gesellschaftsräume).

Voraussetzungen

Antragsteller für eine Förderung kann nur ein gemeinnütziger Sportverein sein, der seinen Sitz im Stadtgebiet Salzkotten hat und sowohl dem Stadtsportverband als auch dem Kreissportbund und mindestens einem überörtlichen Fachverband angehört. Einzelne Abteilungen eines Sportvereins sind nicht antragsberechtigt.

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen.

Die Gesamtkosten der Maßnahme müssen mindestens 5.000,00 EUR betragen. Hiervon müssen 50 % durch Eigenleistung und/oder Eigenmittel des Vereines oder durch Sponsoring abgedeckt werden.

Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten werden durch die Stadt bezuschusst. In Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden, insbesondere wenn die Investitionen einer intensiven Nutzung durch städtische Schulen unterliegen.

Soll die beantragte Investition sowohl gemeinnützig als auch wirtschaftlich genutzt werden, so kann ein anteiliger Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Kosten, welche auf den gemeinnützigen Teil der Maßnahme entfallen, gewährt werden. Sollte eine Trennung der Bereiche nicht möglich sein, kann ein anteiliger Zuschuss gewährt werden.

Für den Bau von Kunstrasenplätzen kann grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von max. 25% der anfallenden Kosten gewährt werden. Sollte ein Kunstrasenplatz für die Nutzung durch mehrere Vereine und/oder einer Schule zur Verfügung stehen, kann der Zuschuss im Einzelfall erhöht werden.

Eine Doppelförderung durch die Stadt Salzkotten für die gleiche Maßnahme ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Förderung, sofern spezielle vertragliche Regelungen zwischen der Stadt Salzkotten und dem beantragenden Verein bestehen.

Bestehende Fördermöglichkeiten, insbesondere die Beantragung von Fördermitteln Dritter, müssen ausgeschöpft werden. Hierbei unterstützt die Stadt Salzkotten im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Bei baulichen Maßnahmen muss der vorgesehene Verwendungszweck mindestens 20 Jahre erhalten bleiben.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online ausfüllen und per E-Mail/postalisch beim zuständigen Ansprechpartner einreichen. Den Antrag finden Sie unter "Dokumente".

Grundsätzlich entscheidet der zuständige Fachausschuss nach Anhörung des Stadtsportverbandes über die Gewährung von Zuschüssen zu Investitionen.

Unterlagen

Für die Beantragung ist das ausgefüllte Antragsformular sowie alle erforderlichen Unterlagen wie z. B. Kostenvoranschläge, Finanzierungplan, Baupläne, Nachweis über beantragte Fremdmittel, Eigenleistungen und/oder Auszug aus dem Kassenbericht erforderlich.

Fristen

Anträge sind schriftlich bis zum 31.07. des Vorjahres bei der Stadt Salzkotten zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Sportförderrichtlinie der Stadt Salzkotten vom 10.10.2018

Rechtsbehelf

Grundsätzlich werden die Leistungen freiwillig und unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Stadt Salzkotten gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht.

Sportförderung

Gemeinnützige Sportvereine im Stadtgebiet können durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe der Sportförderrichtlinie unterstützt werden.

Zuschussfähig sind der Neubau, Umbau, die Erweiterung und eine umfangreiche Sanierung von Sportanlagen (ausschließlich Gesellschaftsräume).

Für die Beantragung ist das ausgefüllte Antragsformular sowie alle erforderlichen Unterlagen wie z. B. Kostenvoranschläge, Finanzierungplan, Baupläne, Nachweis über beantragte Fremdmittel, Eigenleistungen und/oder Auszug aus dem Kassenbericht erforderlich.

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