Die Stadt Salzkotten bezuschusst jugendpflegerische und gemeinschaftsfördernde Wanderungen, Fahrten sowie Ferienfreizeiten.

Wanderungen und Fahrten von Jugendgruppen, die der Erholung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung dienen erhalten von der Stadt Salzkotten einen Zuschuss. Zudem sollen die Maßnahmen dazu beitragen, dass soziale Miteinander zu stärken sowie soziale Benachteiligungen auszugleichen. Pro Tag und Person beträgt der Zuschuss 1,00 EUR.

Für internationale Begegnungen, mit dem Ziel der Völkerverständigung sowie der Stärkung des europäischen Identitätsbewusstseins kann ebenfalls ein Zuschuss beantragt werden. Pro Tag und Person beträgt der Zuschuss 2,00 EUR.

Voraussetzungen

Gefördert werden können Maßnahmen von:

  • Freien Vereinigungen von Jugendgruppen;
  • Jugendverbänden und sonstigen Jugendgemeinschaften in der der Stadt Salzkotten;
  • Die Kirchen und die sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts;
  • Juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendarbeit zu fördern;
  • Sportvereine, die ihren Sitz in der Stadt Salzkotten haben, dem Stadtsportverband bzw. dem Landessportbund angeschlossen sind.

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen.

Die Maßnahme muss sich über mindestens 3 höchstens aber 21 Tage (inkl. An- und Abreise) erstrecken.

Es werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Salzkotten gefördert.

18 – 25-jährige Jugendliche werden gefördert, soweit diese sich in Schul- oder Berufsausbildung bzw. Wehr- oder Zivildienstverhältnis befinden. Dies ist auf der Teilnehmendenliste anzugeben.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Kinder/Jugendliche sowie einer Betreuungsperson. Je weitere angefangene 10 Teilnehmer/innen kann eine weitere Betreuungsperson gefördert werden.

Fahrten die überwiegend der Besichtigung eines Landes dienen oder durch Reiseveranstalter durchgeführt werden, können nicht gefördert werden. 

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online ausfüllen und per E-Mail/postalisch beim zuständigen Ansprechpartner einreichen. Die Anträge finden Sie unter "Dokumente".

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Teilnehmerliste

Rechtsgrundlagen

Jugendförderrichtlinie der Stadt Salzkotten vom 05.10.2011 in der Fassung der 1. Änderung vom 20.02.2017

Rechtsbehelf

Grundsätzlich werden die Leistungen freiwillig und unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Stadt Salzkotten gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht.

Besonderheiten

Zuschüsse werden nach den Richtlinien nur im Rahmen der vom Rat hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel gezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. 

Jugendfahrten, Wanderungen und internationale Begegnungen - Antrag auf Zuschuss

Wanderungen und Fahrten von Jugendgruppen, die der Erholung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung dienen erhalten von der Stadt Salzkotten einen Zuschuss. Zudem sollen die Maßnahmen dazu beitragen, dass soziale Miteinander zu stärken sowie soziale Benachteiligungen auszugleichen. Pro Tag und Person beträgt der Zuschuss 1,00 EUR.

Für internationale Begegnungen, mit dem Ziel der Völkerverständigung sowie der Stärkung des europäischen Identitätsbewusstseins kann ebenfalls ein Zuschuss beantragt werden. Pro Tag und Person beträgt der Zuschuss 2,00 EUR.

  • Antragsformular
  • Teilnehmerliste
Fahrt, Ausflug, Jugendliche, Schüleraustausch, Wandertag https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12033/show
Fachdienst 5.2 - Jugend, Kultur & Sport
Marktstraße 8 33154 Salzkotten

Herr

Dirks

Fachdienstleiter

1.56

+49 5258 507-1102
f.dirks@salzkotten.de