Ab dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (Bildung und Teilhabe).

Personen, die Wohngeld und Kindergeld und/oder Kinderzuschlag beziehen, haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Grundsicherungsleistungen/ Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen beziehen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Voraussetzungen

  • Antrag
  • Bescheid über
    • Wohngeld und Kindergeld
      U N D/O D E R
    • Kinderzuschlag
  • Schulbescheinigung

Rechtsgrundlagen

§6b Bundeskindergeldgesetz

Besonderheiten

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Fachbereichs V - Bildung & Soziales als Ansprechpartner zur Verfügung.