Ab dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (Bildung und Teilhabe).

Personen, die Wohngeld und Kindergeld und/oder Kinderzuschlag beziehen, haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Grundsicherungsleistungen/ Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen beziehen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Voraussetzungen

  • Antrag
  • Bescheid über
    • Wohngeld und Kindergeld
      U N D/O D E R
    • Kinderzuschlag
  • Schulbescheinigung

Rechtsgrundlagen

§6b Bundeskindergeldgesetz

Besonderheiten

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Fachbereichs V - Bildung & Soziales als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bildungspaket - Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Personen, die Wohngeld und Kindergeld und/oder Kinderzuschlag beziehen, haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Grundsicherungsleistungen/ Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen beziehen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Bildung und Teilhabe, Unterstützung Bildung https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12037/show
Fachdienst 5.3 - Soziales, Rente & Wohngeld
Marktstraße 8 33154 Salzkotten

Frau

Kurtovic

2.53

+49 5258 507-1182
o.kurtovic@salzkotten.de

Frau

Wesseler

2.54

+49 5258 507-1187
l.wesseler@salzkotten.de