Bildungspaket - Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Ab dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (Bildung und Teilhabe).
Personen, die Wohngeld und Kindergeld und/oder Kinderzuschlag beziehen, haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Grundsicherungsleistungen/ Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen beziehen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Voraussetzungen
- Antrag
- Bescheid über
- Wohngeld und Kindergeld
U N D/O D E R - Kinderzuschlag
- Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung
Rechtsgrundlagen
§6b Bundeskindergeldgesetz
Besonderheiten
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Fachbereichs V - Bildung & Soziales als Ansprechpartner zur Verfügung.