Rente - Information
Die Stadt Salzkotten berät Sie in Fragen zu Ihrer Rente und unterstützt sie bei der Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Für die verschiedenen Rentenarten sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Eine eingehende Beratung in jedem Einzelfall erforderlich. Die Erteilung von Auskünften über alle Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung (auch nach über- und zwischenstaatlichem Recht) und Prüfung von Versicherungsverläufen, Renten- und ähnlichen Bescheiden gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Stadt Salzkotten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei den genannten Ansprechpartnern!
Verfahrensablauf
Eine Beratung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte wenden Sie sich an die genannten Ansprechpartner.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
- Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN => siehe Kontoauszug)
- falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
- sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
- ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
- Nachweis über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
- bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld I oder II, Leistungen nach dem SGB XII):
Aktenzeichen der zahlenden Stelle - bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise - Krankenversicherungsverhältnis
- Krankenversichertenkarte
- Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
- Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
- bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n.
- bei Waisenrentenanträgen ab 18. Lebensjahr der Waisen: Nachweis Schule, Lehre oder ähnliches