Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen:

  • Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen oder
  • Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.

Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.

Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation.

Auch die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie bei der Ansprechperson nach.

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der Miete oder der Belastung.

Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten. Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie die digitale Antragstellung über die Online-Dienstleistung. Alternativ erhalten Sie den Vordruck Wohngeldantrag in der Wohngeldstelle der Stadt Salzkotten. Bei schriftlicher Antragstellung reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend per Post ein. 

Unterlagen

Einkommensnachweis:
Als Einkommensnachweis reichen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (ab Antragsstellung) aus.

Bescheinigung des Vermieters
Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in unserer Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (siehe "Downloads/Links").

Nachweis über die Zahlung der Miete
(zum Beispiel Kontoauszüge über die letzten zwei Mietzahlungen)

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz

Besonderheiten

Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie uns bitte umgehend mit.

Wohngeld - Antrag

Einkommensnachweis:
Als Einkommensnachweis reichen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (ab Antragsstellung) aus.

Bescheinigung des Vermieters
Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in unserer Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (siehe "Downloads/Links").

Nachweis über die Zahlung der Miete
(zum Beispiel Kontoauszüge über die letzten zwei Mietzahlungen)

Zuschuss, ALG II, Hartz IV, Jobcenter https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12296/show
Fachdienst 5.3 - Soziales, Rente & Wohngeld
Marktstraße 8 33154 Salzkotten

Frau

Kurtovic

2.53

+49 5258 507-1182
o.kurtovic@salzkotten.de

Frau

Wesseler

2.54

+49 5258 507-1187
l.wesseler@salzkotten.de