Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Salzkotten aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können. Neben einer individuellen Beratung werden finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens erbracht. Des Weiteren können Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt werden.

Ihnen werden Beratungen und Mithilfen in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens angeboten, z.B.: bei dem Umgang mit Behörden, der Beantragung einmaliger Beihilfen, dem Besuch von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen oder einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland.

In einem persönlichen Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf die oben beschriebenen Leistungen gegeben ist.

Um eine reibungslose Lesitungsgewährung gewährleisten zu können, ist zwingend die Vorlage einer gültigen Duldung bzw. eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.

Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpersonen, damit wir Ihnen helfen können.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers. Die Hilfe wird ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Voraussetzungen für die Hilfegewährung gewährt.

Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag, da der Umfang der benötigten Unterlagen im Rahmen des Beratungsgespräches festgelegt wird und von den Besonderheiten des Einzelfalles abhängig ist.
  • Grundsätzlich sind im Rahmen der Beantragung ein gültiges Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis oder Reisepass) vorzulegen
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen sind zur Prüfung des Leistungsanspruchs unabdingbar (Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Arbeitsvertrag, Lohnnachweise seit Beginn der Beschäftigung)

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Besonderheiten

Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns alle Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Sollten Sie dies nicht machen, kann das eine Beendigung der Leistungszahlung zur Folge haben.