Die Errichtung und Unterhaltung von Friedhöfen ist eine öffentliche Aufgabe, die nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden darf. In Deutschland gilt die Bestattungs- und Friedhofspflicht.

Verfahrensablauf

Im Todesfall sind einige Formalitäten notwendig. Diese können von den Hinterbliebenen selbst oder einem beauftragten Bestattungsunternehmen erledigt werden.

Im Bestattungsfall muss

  • eine Sterbeurkunde
  • eine Anmeldung zur Bestattung mit Unterschrift des Kostenträgers und ggf.
  • eine Erklärung zur Übernahme des Nutzungsrechts für die Grabstätte von den Angehörigen bzw. des Bestatters

eingereicht werden.

Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet. Weitere Informationen finden Sie in der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofskapellen unter 'Internetadressen'.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
  • Friedhofssatzung der Stadt Salzkotten
  • Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofskapellen

Besonderheiten

Die Grabpflege ist in der Friedhofssatzung geregelt. Hierbei gilt es, besondere Gestaltungsrichtlinien für Grabstätten in Sonderfeldern zu beachten, wobei unsere Ansprechpartner Auskunft geben und Sie auf Anfrage dazu beraten.

Das Aufstellen von Grabmalen muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Hierfür fallen entsprechende Gebühren an.

Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft. Bei losen Grabmalen werden die Angehörigen informiert, dass sie in einer bestimmten Frist die Grabmale fachmännisch wieder befestigen lassen müssen

Bestattungen Beerdigung, Tod, https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12701/show
Fachdienst 4.5 - Bauordnung, Denkmalschutz & Friedhöfe
Marktstraße 8 33154 Salzkotten

Frau

Hermens

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