Für die erstmalige Einrichtung von Regenwasserzisternen und oberirdischen Regenwassersammelanlagen sowie von Regenwassernutzungsanlagen auf zur Wohnnutzung bestimmten Grundstücken werden ab dem 05.07.2021 durch die Stadt Salzkotten Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Regenwasserzisternen sowie oberirdische Regenwassersammelanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sind gemäß dieser Richtlinie Vorrichtungen, die von überbauten und befestigten zur Wohnnutzung bestimmten Grundstücksflächen ablaufendes Regenwasser in dezentralen Speichern sammeln und dieses für tägliche Zwecke (beispielsweise Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Waschmaschinennutzung) zur Verfügung stellen.

Voraussetzungen

Förderfähig sind bei Regenwasserzisternen und oberirdischen Regenwassersammelanlagen folgende Maßnahmen:

  • der Bau oder die Installation eines Speichers und der dazugehörigen Erdarbeiten einschließlich der hierzu erforderlichen technischen Ausrüstung.

Bei Regenwassernutzungsanlagen sind begünstigt:

  • der Bau oder die Installation eines Speichers und der dazugehörigen Erdarbeiten,
  • die Installation eines separaten Leitungssystems zu den Verbrauchsstellen (Pumpen, Filter, Ventile, Hähne) sowie
  • die Installation der mit der Regennutzungsanlage in Verbindung stehenden technischen Bauteile.


Fördervoraussetzungen
Die Förderung kann für Maßnahmen auf zur Wohnnutzung bestimmten Grundstücken im Stadtgebiet von Salzkotten beantragt werden. 
Als grundsätzlich förderfähige Leistungen gelten: 

  • Einbau einer Regenwasserzisterne mit einem Auffang-, Speichervolumen von mindestens 2,00 cbm.
  • Oberirdische Regenwassersammelanlagen mit einem Gesamtspeichervolumen von 2,00 cbm. Mehrere Anlagen bzw. Behälter können hierbei zusammenaddiert werden.
  • Einbau einer Regenwassernutzungsanlage für den Anschluss an die Toilettenspülung und/oder die Waschmaschinennutzung mit einem Auffang-, Speichervolumen von mindestens 5,00 cbm. Hierzu ist gleichzeitig der Einbau eines Wasserzählers durch die Stadtwerke Salzkotten hinsichtlich der Berechnung der Kanalgebühren erforderlich.

Verfahrensablauf

Informationen zu den Fördervoraussetzungen, der Förderhöhe, dem Förderausschluss etc. finden Sie in der Förderrichtlinie vom 02.07.2021. 
Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag (zu finden unter "Dokumente") auf dem Postweg oder per E-Mail an die Stadt Salzkotten bewilligt. Die Hinweise zur Antragsstellung finden Sie sowohl hier als auch in der Förderrichtlinie, siehe "Dokumente". 

Antragsverfahren

  • Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag auf dem Postweg oder per E-Mail an die Stadt Salzkotten, Fachbereich Stadtentwicklung, Marktstraße 8, 33154 Salzkotten unter Verwendung des Vordrucks „Förderantrag zur Regenwassernutzung in der Stadt Salzkotten“ bewilligt.
  • Bei Regenwasserzisternen und oberirdischen Regenwassersammelanlagen sind dem Antrag neben dem Antragsvordruck ein Kostenangebot, bei Regenwassernutzungsanlagen ein Kostenvoranschlag eines zugelassenen Fachbetriebs, ein Grundstückslageplan (M 1 : 1.000) sowie Grundrisszeichnungen (M 1 : 100) beizufügen mit skizzenmäßiger Eintragung aller zur Anlage gehörenden Bauteile (Lage der notwendigen Anlagenteile wie Zisterne, Aufbereitung, Behälter, Pumpen, Zuleitungen und Abflussleitungen bzw. Versickerungsanlagen sowie Entnahmestellen etc.). Der Zuschussgeber behält sich vor, ggfls. ein weiteres Angebot anzufordern.
  • Maßnahmen, mit deren Bau vor Antragstellung bereits begonnen wurde, sind nicht förderfähig, es denn, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde vorher schriftlich beantragt und bewilligt. Mit dem Bau darf erst nach Ausstellung des Bescheids durch die Stadt Salzkotten begonnen werden.
  • Erforderliche Zustimmungen und Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften sind durch den Förderantrag nicht berührt (z. B. Baugenehmigung, Freistellung). Die Anträge dafür müssen gesondert gestellt werden.

Förderhöhe:

  • Die Stadt Salzkotten gewährt auf schriftlichen Antrag einen einmaligen Zuschuss für den Bau privater Regenwassersammelanlagen (ober-/unterirdisch) und Regenwassernutzungsanlagen.
  • Der Zuschuss beträgt 50 % der nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch 2.000,00 Euro.
  • Der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage für den Anschluss an die Toilettenspülung/ Waschmaschinennutzung wird mit zusätzlich 300,00 Euro gefördert.
  • Die Mindestförderung muss einen Zuschussbetrag von 200,00 Euro erreichen (Bagatellgrenze).
  • Die Erstellung eines Kostenvoranschlages, die Installation und die Fertigstellungsmeldung der Regenwassernutzungsanlage ist ausschließlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb vorzunehmen. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach der gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der DIN 1989, DIN 1988, der europäischen Norm EN 806 „Technische Regeln für Trinkwasserinstallalationen“ sowie das DWA A-138 in ihrer neuesten Fassung bei Planung, Errichtung, Einbau und Betrieb zu beachten und einzuhalten.
  • Eine Zuwendung darf nur für funktionstüchtige Anlagen gewährt werden, für die keine rechtliche Verpflichtung zur Errichtung besteht (z. B. durch Bebauungsplan, Baugenehmigung pp.).
  • Unbelastetes Niederschlagswasser von Überläufen aus Wasserspeichern ist der Versickerung zuzuführen, wenn behördliche Vorschriften (beispielsweise Anschlusszwang) dem nicht entgegenstehen und die Boden- und Grundwasserverhältnisse dieses ermöglichen.
  • Die Installation einer Regenwassernutzungsanlage führt nicht zu einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die städtischen Wasser- und Abwasseranlagen.

Zuschussempfänger

  • Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer/-innen oder sonstig dinglich 
    Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), aber auch Mieter/-innen mit schriftlicher 
    Einverständniserklärung des/der Eigentümers/-in.
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist mit dem Förderantrag ein rechtsgültiger Beschluss der Hausgemeinschaft vorzulegen.
  • Ausgeschlossen sind Betriebe und Gesellschaften der Kirchen, Kommunen, Kreise sowie 
    des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bundesrepublik Deutschland.

Bewilligung

  • Nach Prüfung der Anträge werden Bewilligungen nach der Reihenfolge der Antragseingänge erteilt. Es zählt das Datum des Antragseingangs bei der Stadt Salzkotten.
  • Bewilligungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden.
  • Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Förderausschluss

Eine Förderung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: 
a) Die Maßnahme wurde vor der Bewilligung bereits begonnen oder durchgeführt. Als Maßnahmenbeginn gilt die Auftragserteilung an Gartenbau-, Bau- oder Handwerksbetriebe oder der Beginn bzw. die Ausführung in Eigenleistung.
b) Dieselbe Maßnahme wird bereits nach anderen Vorschriften gefördert.

Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweis

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme auf schriftliche Anforderung im Erstattungsverfahren mit dem Formular „Auszahlungsantrag zur Regenwassernutzung in der Stadt Salzkotten“.

Folgende Unterlagen sind dem Auszahlungsantrag beizufügen:

  • Originalrechnung bzgl. förderfähiger Leistungen gem. Ziff. 2 zzgl. Zahlungsnachweis und die Maßnahme darstellende Fotos
  • bei Regenwassernutzungsanlagen zusätzlich die Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus durch den zugelassenen Fachbetrieb und die erfolgte Abnahme durch die Stadtwerke Salzkotten bzw. einer von ihr beauftragten Stelle vor Inbetriebnahme der Anlage.
  • Ergibt die Prüfung der für die Auszahlung eingereichten Unterlagen, dass die Maßnahmen nicht in dem im Auszahlungsantrag dargestellten Umfang umgesetzt wurden, so kann der Zuschuss entsprechend gekürzt oder versagt werden.

Bedingungen und Auflagen

  • Bedienstete der Stadtwerke/Stadt Salzkotten sind berechtigt, nach Durchführung der beantragten und fertiggestellten Maßnahmen deren fachgerechte Ausführung zu prüfen.
  • Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn der Betrieb der Anlage innerhalb eines 
    Bindungszeitraums von 10 Jahren nicht mehr erfolgt oder bei einer Regenwassernutzungsanlage gegen die einschlägigen Richtlinien und Normen zum Betrieb aus Nr. 5 verstoßen wird (TrinkwV, DIN 1989, DIN 1988, DIN 1986, EN 806, DWA A-13).
  • Führt der Einbau einer Anlage nach dieser Förderrichtlinie zu einer Mieterhöhung, so liegt eine nicht sachgerechte Verwendung der Fördermittel vor und dies kann ebenfalls zu einer Rückzahlung der Fördermittel führen.

Rechtsgrundlagen

Förderrichtlinie für die Regenwassernutzung in der Stadt Salzkotten vom 02.07.2021

Besonderheiten

Eine komplette Erneuerung bestehender Anlagen, d. h. der gesamte Ersatz der bisherigen Anlage, oder eine wesentliche Erweiterung einer bestehenden Anlage können ebenfalls gefördert werden (Einzelfallprüfung).

Nicht förderfähig sind lediglich Unterhaltungs-, Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen bestehender Anlagen.

Ziel dieser Förderung ist die Wiederverwendung von Regenwasser zur Schonung der Umweltressource Trinkwasser. Regenwasser ist kein Trinkwasser. Um jede Verwechselungsgefahr auszuschließen, müssen bei Bau und Betrieb der Regenwassernutzungsanlagen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die geltenden DIN-Vorschriften DIN 1986 und DIN 1988 eingehalten werden. Um dies sicherzustellen, müssen die Installationsarbeiten von zugelassenen Firmen des Installationshandwerks ausgeführt oder abgenommen werden.

Der Betreiber einer Regenwassernutzungsanlage verpflichtet sich mit Antragstellung schriftlich zur Einhaltung folgender Bedingungen:

  • Die Sammlung des Regenwassers muss in einem Kellertank oder einem Erdbehälter mit entsprechender Filterung vorgenommen werden (s. DIN 2001).
  • Am Sammeltank ist eine Überlaufleitung mit Anschluss an die Kanalisation zu installieren.
  • Die Leitungssysteme für Trinkwasser und Regenwasser müssen dort, wo sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich gekennzeichnet werden.
  • An jeder Entnahmestelle muss ein Schild mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“ bzw. ein entsprechendes Symbol angebracht sein.
  • Innerhalb des Hauses (z. B. im Keller) dürfen keine frei zugänglichen Entnahmestellen (Wasserhähne) angebracht werden.
  • Der Wasserhahn für die Gartenbewässerung muss mit einer entsprechenden Kindersicherung ausgestattet werden.
  • Den Stadtwerken Salzkotten – Betriebszweig Wasserwerke – muss jederzeit die Möglichkeit zu einer Überprüfung der Anlage gewährt werden. Etwaige Wasseruntersuchungen, die zur Überprüfung notwendig sein können, gehen zu Lasten des Betreibers.
  • Installation eines Wasserzählers durch die Stadtwerke Salzkotten zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr – hierfür fallen separate Kosten für die Installation an. Laufende Betriebskosten entstehen als Grundgebühr für den Wasserzähler sowie Schmutzwassergebühren für die eingeleitete Schmutzwassermenge.