Baumschutz - Förderantrag
Förderantrag zur Pflege von Bäumen und zur Neuanpflanzung von Bäumen/Hecken auf Privatgrundstücken im Stadtgebiet Salzkotten
Für Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen zum dauerhaften Erhalt von ortsbildprägendem, standortgerechtem und wertigem Baumbestand auf Privatgrundstücken sowie die Neuanpflanzung von standortgerechten, heimischen Laub- und Obstbäumen sowie von Laubgehölz-Hecken stellt die Stadt Salzkotten ab dem 05.07.2021 Fördermittel zur Verfügung.
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, vorhandene Einzelbäume auf zur Wohnnutzung bestimmten Grundstücken im Stadtgebiet von Salzkotten zu erhalten und die Pflege dieser für das Stadtgrün und ebenfalls für das Stadtklima bedeutenden Vegetation aktiv bei den hierfür verantwortlichen Personen (Eigentümer/Mieter) finanziell und in Form von Beratungsangeboten zu unterstützen.
Die gleiche Zielsetzung wird auch bei der Neuanpflanzung von Bäumen und Laubgehölz-Hecken verfolgt.
Für den Erhalt und die damit verbundenen baumpflegerischen Maßnahmen für ortsbildprägende, standortgerechte und wertige Bäume auf zur Wohnnutzung bestimmten Grundstücken müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
• Laubbäume ab einem Stammumfang von 150 cm in 1,00 m Höhe gemessen,
• die Bäume müssen über eine artspezifische Baumkrone verfügen und weitestgehend vital sein,
• maximal förderfähig sind 2 Bäume pro Grundstück/Jahr,
• die Baumpflegemaßnahmen sind nach den aktuellen fachlichen Vorschriften und Empfehlungen (FLL-Baumkontrollrichtlinie, FLL-Baumuntersuchungsrichtlinie, ZTV-Baumpflege, DIN 18920) von einem qualifizierten Betrieb auszuführen.
Als Qualifikation gelten folgende Berufsabschlüsse:
- geprüfte/-er Fachagrarwirt/-in für Baumpflege und Baumsanierung
- European Tree Technician (ETT),
- European Tree Worker (ETW),
- Gärtner/-in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau mit baumpflegerischer Zusatzausbildung
Nicht förderfähig sind folgende Maßnahmen:
• Laufende und kleinere Pflegemaßnahmen, wie z. B. das Aussägen kleinerer Äste und Zweige, die in einer Höhe von bis zu 3,00 m dem Stamm entwachsen, • Entfernen von Laub, zu Boden gefallenem Totholz oder Astwerk,
• Pflanzung von Bäumen und Laubgehölz-Hecken gemäß Pflanzgebot im Rahmen von Baugenehmigungen oder Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen sowie aufgrund von Fest-setzungen im Bebauungsplan,
• Pflanzung von Bäumen und Laubgehölz-Hecken in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen, die einem gewerblichen Zweck dienen,
• Pflanzung von Bäumen und Heckenlaubgehölzen in Wäldern und Pflanzmaßnahmen, die durch andere Förderprogramme und zweckgebundene Maßnahmen bezuschusst bzw. konkretisiert und festgelegt wurden.
Für die Neuanpflanzung von Bäumen/Hecken auf zur Wohnnutzung bestimmten Grundstücken müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Es muss sich um standortgerechte heimische Bäume und Laubgehölz-Hecken handeln,
• 3 x verpflanzter Hochstamm mit Ballen, Stammumfang von mindestens 14 - 16 cm,
• ausreichend großer Wurzelbereich,
• bei Heckenpflanzungen gelten folgende Mindestanforderungen:
- mind. 80 - 100 cm Höhe, Strauch, 2 x verpflanzt mit Ballen,
- mind. 10 m Heckenlänge,
• ausreichend großer Kronen-Wachstumsraum vor Bäumen, Gebäuden und anderen Einbauten,
• Einhaltung der Grenzabstände gemäß Nachbarrechtsgesetz NRW.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, der Förderhöhe, dem Förderausschluss etc. finden Sie in der Förderrichtlinie vom 02.07.2021.