Werden alkoholische Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes erforderlich.

Der erforderliche Antrag soll mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Fachbereich Bürgerdienste - Sicherheit und Ordnung - eingereicht werden.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Gaststättenerlaubnis zwischen 50,00 und 200,00 EUR