Das Abbrennen von einzelnen Feuerwerkskörpern oder einem Feuerwerk der Klassen III und IV ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigepflichtig. Das beabsichtigte Feuerwerk soll möglichst vier Wochen vorher angezeigt werden.

Feuerwerke von Privatpersonen werden im Stadtgebiet Salzkotten grundsätzlich nicht genehmigt.