Das Abbrennen von einzelnen Feuerwerkskörpern oder einem Feuerwerk der Klassen III und IV ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigepflichtig. Das beabsichtigte Feuerwerk soll möglichst vier Wochen vorher angezeigt werden.

Feuerwerke von Privatpersonen werden im Stadtgebiet Salzkotten grundsätzlich nicht genehmigt.

Zuständige Stelle

Fachdienst 3.1 - Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz
Marktstraße 8
33154 Salzkotten

Ansprechpartner

Feuerwerk - Anzeige

Feuerwerke von Privatpersonen werden im Stadtgebiet Salzkotten grundsätzlich nicht genehmigt.

Silvester, Pyrotechnik, Böller https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13153/show
Fachdienst 3.1 - Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz
Marktstraße 8 33154 Salzkotten

Frau

Montag

E.66

+49 5258 507-1291
b.montag@salzkotten.de

Frau

Nelling

E.66

+49 5258 507-1191
ch.nelling@salzkotten.de

Herr

Struwe

E.62

+49 5258 507-1190
m.struwe@salzkotten.de