Grundsätzlich hat jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer das Recht aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist oder mit dem Beginn der Nutzung. Voraussetzung ist, dass der Anschluss rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Den Antrag auf Zustimmung zum Kanalanschluss sowie die Bescheinigung zur Prüfung der Abwasseranlage finden Sie unter "Dokumente".