Wassergebühr
Die Wassergebühr dient der Deckung der Kosten für die Förderung, Aufbereitung und Verteilung von Frischwasser. Sie trägt dazu bei, dass die öffentlichen Wasseranlagen zuverlässig betrieben, unterhalten und erneuert werden können, um eine gesicherte Wasserversorgung zu gewährleisten.
Die Höhe der Frischwassergebühr berechnet sich nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch. Grundlage ist die Anzahl der Kubikmeter (m³) Frischwasser, die innerhalb eines Jahres über den Wasserzähler erfasst wird.Gebührenpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die Frischwasser über das öffentlichen Wasserversorgungsnetz beziehen.
Kosten
| Name | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|
| Frischwassergebühr je m³ (zzgl. Zählergrundgebühr und zzgl. Umsatzsteuer von 7 %): | 1,40 EUR |