Wassergebühr
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt Salzkotten eine Benutzungsgebühr (Wassergeldgebühr). Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Stadtrates in einer Gebührensatzung festgelegt.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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Frischwassergebühr je cbm (zzgl. Zählergrundgebühr und zzgl. Umsatzsteuer) | 1,40 EUR | |
Wasseranschlussbeitrag je qm (zzgl. Umsatzsteuer) | 1,10 EUR |