Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung kann
1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises beim Fachdienst Sicherheit & Ordnung oder
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars (Sie finden das Formular unter "Dokumente", Ihre Anzeige bitte postalisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle senden) vorgenommen werden.