Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung kann
1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes oder
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars (Sie finden das Formular unter "Dokumente", Ihre Anzeige bitte postalisch an die zuständige Stelle senden) oder
3. online im Wirtschaftsserviceportal vorgenommen werden. Nutzen Sie hierfür den Link unter "Onlinedienstleistungen".