Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes zu erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung kann
1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises beim Fachdienst Sicherheit & Ordnung oder
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars (Sie finden das Formular unter "Dokumente", Ihre Anzeige bitte postalisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle senden) vorgenommen werden.