Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (Stadt Salzkotten, Fachbereich III - Sicherheit & Ordnung) anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Gewerbeanmeldung kann

1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes oder

2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars (Sie finden das Formular unter "Dokumente", Ihre Anzeige bitte postalisch an die zuständige Stelle senden) oder

3. online im Wirtschaftsserviceportal vorgenommen werden. Nutzen Sie hierfür den Link unter "Onlinedienstleistungen".

Unterlagen

Gegebenenfalls:

  • Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)

Besonderheiten

Bei diesem Vorgang ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B.
  Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.

Ausnahmen oder Beschränkungen
Zu diesen zählen u. a. die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes.

Eintragung in die Handwerksrolle
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z. B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld, Obernstr. 48, 33602 Bielefeld, Tel.: 0521/56080.

Gewerbesperrvermerk für Ausländer
Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage «selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet« enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an das Ausländeramt des Kreises Paderborn.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften 26,00 EUR
Juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,00 EUR
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 EUR
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung 15,00 EUR

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung

  • EC-Kartenzahlung

Gewerbeanmeldung

Gegebenenfalls:

  • Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13426/show
Fachdienst 3.1 - Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz
Marktstraße 8 33154 Salzkotten

Frau

Montag

E.66

+49 5258 507-1291
b.montag@salzkotten.de

Frau

Nelling

E.66

+49 5258 507-1191
ch.nelling@salzkotten.de

Herr

Struwe

E.62

+49 5258 507-1190
m.struwe@salzkotten.de