Gewerbeanmeldung
Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (Stadt Salzkotten, Fachbereich III - Sicherheit & Ordnung) anzeigen.
Verfahrensablauf
Die Gewerbeanmeldung kann
1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises beim Fachdienst Sicherheit & Ordnung oder
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars (Sie finden das Formular unter "Dokumente", Ihre Anzeige bitte postalisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle senden) vorgenommen werden.
Unterlagen
Gegebenenfalls:
- Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
Besonderheiten
Bei diesem Vorgang ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B.
Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.
Ausnahmen oder Beschränkungen
Zu diesen zählen u. a. die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt der Fachdienst Sicherheit & Ordnung.
Eintragung in die Handwerksrolle
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z. B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld.
Gewerbesperrvermerk für Ausländer
Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage «selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet« enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an das Ausländeramt des Kreises Paderborn.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften | 26,00 EUR | |
Juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind | 33,00 EUR | |
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen | 13,00 EUR | |
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung | 15,00 EUR |
Zahlungsweisen
-
Bargeldzahlung
-
EC-Kartenzahlung