Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Salzkotten
- Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
- bei Namensänderung des Gewerbetreibenden
Verfahrensablauf
Die Gewerbeummeldung kann
1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises beim Fachdienst Sicherheit & Ordnung oder
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars (Sie finden das Formular unter "Dokumente", Ihre Anzeige bitte postalisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle senden) vorgenommen werden.
Unterlagen
Gegebenfalls:
- Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften | 26,00 EUR | |
Juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind | 33,00 EUR | |
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen | 13,00 EUR | |
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung | 15,00 EUR |
Zahlungsweisen
-
Bargeldzahlung
-
EC-Kartenzahlung