Reisegewerbekarte - Antrag
Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt. Sie ist eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde nach § 55 der Gewerbeordnung.
Wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. Sie wird auf Antrag unter Vorlage bestimmter Unterlagen (siehe unten) ausgestellt.
Sie gilt meistens auf Dauer, berechtigt nur zu den in der Reisegewerbekarte genannten Tätigkeiten und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. Auch wer als Schausteller tätig wird oder ein Wanderlager betreibt, benötigt diese Karte.
Unterlagen
- ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Bürgerservice
- ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Bürgerservice bzw. beim Fachdienst Sicherheit & Ordnung
- eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes