Sollten Ratten auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen (z.B. Straßen, Wege, Plätze, an Flußufern und im Kanalnetz) beobachtet werden, wenden Sie sich bitte telefonisch an die genannten Ansprechpersonen zur Veranlassung der Rattenbekämpfung.