Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden vom Rat der Stadt für die Dauer von 5 Jahren gewählt und anschließend von der Leitung des örtlich zuständigen Amtsgerichtes bestätigt. Das Amt wird ehrenamtlich versehen.

In bestimmten Streitfällen muss, bevor ein Gericht angerufen werden kann, erst eine Schlichtung vor dem Schiedsamt versucht werden. Über nähere Einzelheiten informiert die anliegende Broschüre des Landes NRW (siehe "Dokumente")

Schiedspersonen für die Stadt Salzkotten:

Herr Dr. Reinhard Hölscher, Tel.: 05258/5947
Frau Andrea König, Tel.: 05258/2299660

Verfahrensablauf

Aufgabe der Schiedsstelle (Schiedsmann, Schiedsfrau, Schiedsperson) ist es, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Firmen, Vereinen und Einrichtungen außergerichtlich zu schlichten.

Im Gespräch wird versucht,die Konfliktsituation zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Die Schiedsperson wirkt als neutrale Moderationsstelle, die versucht, die Parteien zu einer Einigung zu bringen. Kommt eine Einigung zustande, wird ein Protokoll angefertigt, das für die Parteien rechtskräftig verbindlich ist und bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden kann.

Besonderheiten

Die Schiedssstelle ist nicht zuständig bei Streitigkeiten aus dem Familien- u. Arbeitsrecht und es erfolgt auch keine Rechtsberatung.