Überwachung ruhender Verkehr - Information
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr (Falschparken) können mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr (Falschparken) können mit einem Verwarngeld geahndet werden.