Eheschließung - Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass ein Besuch im Standesamt nur nach individueller Terminvereinbarung möglich ist. Setzen Sie sich dazu telefonisch mit einem der Mitarbeitenden aus dem Standesamt in Verbindung.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen.
Um rechtzeitig mit den Hochzeitsvorbereitungen beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Eheschließung vorab zu reservieren. Setzen Sie sich dazu mit einem Mitarbeitenden aus dem Standesamt telefonisch in Verbindung.
In Salzkotten können Sie sich von montags bis freitags und i.d.R. jeden 1. Samstag im Monat im Trauzimmer des Standesamtes trauen lassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Heimathaus oder in der Ölmühle den Bund der Ehe zu schließen. Bitte reservieren Sie zunächst einen Termin im Standesamt. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner unserer Außentrauräume werden Ihnen vom Standesamt mitgeteilt.
Voraussetzungen
Seit dem 01.10.2017 ist eine Eheschließung zwischen Personen verschiedenen Geschlechts als auch gleichen Geschlechts möglich.
Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden. Eine Anmeldung kann auch schriftlich oder von einem der Ehepartner mit Vollmacht erfolgen.
Unterlagen
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. In jedem Fall sind die benötigten Dokumente im Original einzureichen.
Bsp.: Beide Partner haben die deutsche Staatsangehörigkeit und waren noch nie verheiratet (ledig):
- Gültiges Ausweisdokument
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (beim Geburtsstandesamt zu beantragen– nicht erforderlich bei Geburt in Salzkotten)
- Erweiterte Meldebescheinigung (sobald eine Person nicht in Salzkotten gemeldet ist)
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:
- ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
- eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden
Besonderheiten
Dolmetscher
Ist mindestens einer der Verlobten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung von den Verlobten ein Dolmetscher mitzubringen. Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn während der Eheschließung ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument zu legitimieren. Im Einzelfall kann die Inanspruchnahme eines vereidigten/gerichtlich zugelassenen Dolmetschers verlangt werden.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Anmeldung bei deutschen Verlobten | 40,00 EUR | |
Gebühren für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten (freitags) | 66,00 EUR | |
Gebühren für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten (samstags) | 120,00 EUR | |
Anmeldung bei einem/zwei ausländischen Verlobten | 66,00 EUR | |
Durchführung der Eheschließung bei Anmeldung in einem anderen Standesamt | 40,00 EUR | |
Gebühren für Urkunden | 10,00 EUR | jede weitere Urkunde kostet 5,00 EUR |
Zahlungsweisen
-
Bargeldzahlung
-
EC-Kartenzahlung