Tritt ein Sterbefall im Stadtgebiet Salzkotten ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Salzkotten anzuzeigen. Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden werden ausgestellt.

Unterlagen

Ist der Sterbefall in einer Einrichtung eingetreten, benötigt man von der Einrichtung die Sterbefallanzeige sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil: grüner Umschlag; vertraulicher Teil: roter Umschlag).
Ist der Sterbefall zuhause eingetreten benötigt man die Todesbescheinigung. Die Person, die zum Standesamt kommt, um den Sterbefall anzuzeigen muss sich auch durch Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen können.

Welche weiteren Unterlagen außerdem zum Standesamt mitgebracht werden müssen, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen.

- Familienstand: ledig
War die Person nie verheiratet (ledig), benötigt man für die Beurkundung des Sterbefalles eine Geburtsurkunde.

- Familienstand: verheiratet
War der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, so ist eine Eheurkunde sowie eine Geburtsurkunde vorzulegen.

- Familienstand: verwitwet
Wenn die Person verwitwet war ist eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde vom Ehepartner vorzulegen oder auch eine Eheurkunde mit dem Vermerk über den Tod des Ehepartners.

- Familienstand: geschieden
Bei Geschiedenen wird die Eheurkunde mit dem Vermerk über die Scheidung benötigt; sollte der Vermerk in der Eheurkunde nicht eingetragen sein, wird das rechtskräftige Scheidungsurteil mit der Eheurkunde benötigt.

Alle Dokumente sind im Original einzureichen.

In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

Neben den Urkunden über den Familienstand muss bei jedem Sterbefall ein Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person vorgelegt werden, z. B. durch den Personalausweis oder eine Meldebescheinigung.

Zusätzlich werden für die Beurkundung auch folgende Angaben über den Verstorbenen benötigt:
- Anzahl der Kinder
- Auskunftgeber

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Sterbeurkunde 10,00 EUR jede weitere Urkunde kostet 5,00 EUR

Zuständige Stelle

Fachdienst 3.2 - Standesamt
Paderborner Str. 2
33154 Salzkotten

Ansprechpartner

Sterbefallbeurkundung - Information

Ist der Sterbefall in einer Einrichtung eingetreten, benötigt man von der Einrichtung die Sterbefallanzeige sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil: grüner Umschlag; vertraulicher Teil: roter Umschlag).
Ist der Sterbefall zuhause eingetreten benötigt man die Todesbescheinigung. Die Person, die zum Standesamt kommt, um den Sterbefall anzuzeigen muss sich auch durch Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen können.

Welche weiteren Unterlagen außerdem zum Standesamt mitgebracht werden müssen, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen.

- Familienstand: ledig
War die Person nie verheiratet (ledig), benötigt man für die Beurkundung des Sterbefalles eine Geburtsurkunde.

- Familienstand: verheiratet
War der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, so ist eine Eheurkunde sowie eine Geburtsurkunde vorzulegen.

- Familienstand: verwitwet
Wenn die Person verwitwet war ist eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde vom Ehepartner vorzulegen oder auch eine Eheurkunde mit dem Vermerk über den Tod des Ehepartners.

- Familienstand: geschieden
Bei Geschiedenen wird die Eheurkunde mit dem Vermerk über die Scheidung benötigt; sollte der Vermerk in der Eheurkunde nicht eingetragen sein, wird das rechtskräftige Scheidungsurteil mit der Eheurkunde benötigt.

Alle Dokumente sind im Original einzureichen.

In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

Neben den Urkunden über den Familienstand muss bei jedem Sterbefall ein Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person vorgelegt werden, z. B. durch den Personalausweis oder eine Meldebescheinigung.

Zusätzlich werden für die Beurkundung auch folgende Angaben über den Verstorbenen benötigt:
- Anzahl der Kinder
- Auskunftgeber

https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13694/show
Fachdienst 3.2 - Standesamt
Paderborner Str. 2 33154 Salzkotten

Herr

Keßeler

Fachdienstleiter und Standesbeamter

E.01

+49 5258 507-1202
n.kesseler@salzkotten.de

Frau

Rosenkranz

Standesbeamtin

E.06

+49 5258 507-1185
m.rosenkranz@salzkotten.de