Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.

Für weitere Information wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bürgerservice & Meldeangelegenheiten.