Seit dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.
Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Voraussetzungen

Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Salzkotten gemeldet ist. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

Bearbeitungsdauer

ca. 10 Tage

Verfahrensablauf

Sie können ein Führungszeugnis persönlich oder durch Dritte (Verwandte oder Bekannte mit Vollmacht) im Bürgerservice der Stadt Salzkotten beantragen.

Des weiteren besteht die Möglichkeit der Online-Beantragung eines Führungszeugnisses. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter "Dokumente". Den Link zur Online-Beantragung finden SIe unter "Onlinedienstleistungen".

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftlicher formloser Antrag bei Beantragung durch Dritte

Außerdem benötigen Sie bei  Beantragung eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit benötigen.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Ausstellung eines erweiterten Führungsszeugnis 13,00 EUR
Führungszeugnis bei besonderem Verwendungszweck kostenfrei z.B. für ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, DRK etc.)

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung

  • EC-Kartenzahlung

Erweitertes Führungszeugnis - Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftlicher formloser Antrag bei Beantragung durch Dritte

Außerdem benötigen Sie bei  Beantragung eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit benötigen.

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