Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. 

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g.  Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32a Landesfischereigesetz).

Die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich im Bürgerservice zu beantragen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann bei der Unteren Fischereibehörde abgelegt werden (siehe "Internetadressen").

Bearbeitungsdauer

Der Fischereischein wird direkt ausgestellt bzw. verlängert.

Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass
- Passbild (bei Neuantrag)
- Prüfungsurkunde oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)

Kosten

Name Kosten Beschreibung
5-Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein) 48,00 EUR
1-Jahresfischereischein 16,00 EUR

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung

  • EC-Kartenzahlung

Fischereischein - Antrag

- Personalausweis oder Reisepass
- Passbild (bei Neuantrag)
- Prüfungsurkunde oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)

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