Fischereischein - Antrag
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein.
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g. Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32a Landesfischereigesetz).
Die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich im Bürgerservice zu beantragen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann bei der Unteren Fischereibehörde abgelegt werden (siehe "Internetadressen").
Bearbeitungsdauer
Der Fischereischein wird direkt ausgestellt bzw. verlängert.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Passbild (bei Neuantrag)
- Prüfungsurkunde oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
5-Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein) | 48,00 EUR | |
1-Jahresfischereischein | 16,00 EUR |
Zahlungsweisen
-
Bargeldzahlung
-
EC-Kartenzahlung