Fischereischein - Antrag
Seit dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen digitalisiert. Künftig wird der Fischereischein als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip sowie als digitales Zertifikat für das Smartphone ausgegeben.
Die Antragstellung und Bezahlung der Fischereiabgabe können künftig über das NRW Serviceportal online erfolgen (s. unten „Onlinedienstleistungen“). Neben der Onlinebeantragung besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, die Antragstellung und die Zahlung der Fischereiabgabe vor Ort im Bürgerbüro vorzunehmen.
Der neue Onlinedienst steht ab dem 3. Juli 2026 über das Serviceportal NRW zur Verfügung. Für die Online-Beantragung werden eine BundID sowie die Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt.
Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Fischereiabgabe ist wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten.
Wegfall des Jugendfischereischeins
Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen künftig ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer verantwortlichen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.
Bestehende Fischereischeine
Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum. Ein Umtausch in das neue Scheckkartenformat ist daher erst nach Ablauf der Gültigkeit erforderlich.
Für den einmaligen Umtausch sind der bisherige Fischereischein oder das Prüfungszeugnis im Bürgerbüro vorzulegen. Die Dokumente werden auf ihre Echtheit geprüft und in das neue System übernommen. Ein freiwilliger Umtausch vor Ablauf der Gültigkeit ist ebenfalls möglich.
Weitere Informationen zum neuen Fischereischein erhalten Sie in den FAQ unter der Rubrik "Dokumente".
Voraussetzungen
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung.
Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden (s. „Internetadressen“).
Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen ist die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe.
Bearbeitungsdauer
Bei Antragstellung vor Ort erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck unmittelbar.
Bei einer erfolgreichen Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ebenfalls unmittelbar in digitaler Form im BundID-Postfach der antragstellenden Person zur Verfügung.
Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.
Erforderliche Unterlagen
bei persönlicher Antragstellung:
- Prüfungszeugnis und/oder Fischereischein
- Ausweisdokument
Alle Unterlagen werden im Original benötigt.
Kosten
Erteilung Fischereischein auf Lebenszeit oder Ausstellung als Ersatz im Scheckkartenformat:
- Beantragung vor Ort: 30,00 €
- Beantragung online: 18,00 €
Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr:
- Beantragung vor Ort: 22,00 €
- Beantragung online: 14,00 €
Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre:
- Beantragung vor Ort: 50,00 €
- Beantragung online: 42,00 €
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein):
- Beantragung vor Ort: 32,00 €
- Beantragung online: 20,00 €
Zahlungsweisen
-
Bargeldzahlung
-
EC-Kartenzahlung