Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr und bis zum 15. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein beantragen. Dieser berechtigt zur Ausübung des Fischfangs, allerdings nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung ist erst ab dem 16. Lebensjahr vorgeschrieben. Ab dem 14. Lebensjahr kann diese bereits bei der Unteren Fischereibehörde abgelegt werden (siehe "Internetadressen").

Voraussetzungen

Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jugendfischereischeines ist persönlich bei uns abzugeben.

Bearbeitungsdauer

Der Fischereischein für Jugendliche wird direkt ausgestellt bzw. verlängert.

Unterlagen

  • Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • Passbild (bei Neuantrag)
  • alter Fischereischein (bei Verlängerung)

Besonderheiten

Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr.

Der Jugendfischereischein kann auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Fischereischein für Jugendliche 8,00 EUR

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung

  • EC-Kartenzahlung

Fischereischein für Jugendliche - Antrag
  • Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • Passbild (bei Neuantrag)
  • alter Fischereischein (bei Verlängerung)
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