Führungszeugnis - Antrag
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Voraussetzungen
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Salzkotten gemeldet ist. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Bearbeitungsdauer
ca. 10 Tage
Verfahrensablauf
Sie können ein Führungszeugnis persönlich oder durch Dritte (Verwandte oder Bekannte mit Vollmacht) im Bürgerbüro der Stadt Salzkotten beantragen.
Des weiteren besteht die Möglichkeit der Online-Beantragung eines Führungszeugnisses. Weiter Information dazu erhalten Sie unter "Dokumente". Den Link zur Antragstellung finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftlicher formloser Antrag bei Beantragung durch Dritte und Vollmacht
Besonderheiten
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart N = für private Zwecke
- Belegart O = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart O sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Führungszeugnis | 13,00 EUR | |
Führungszeugnis bei besonderem Verwendungszweck | kostenfrei | z.B. für ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, DRK etc.) |
Zahlungsweisen
-
Bargeldzahlung
-
EC-Kartenzahlung