Fundsachen
Fundsachen sind dem Bürgerservice anzuzeigen. Den Vordruck finden Sie unter "Dokumente".
Im Bürgerservice können Sie auch in Erfahrung bringen, ob verlorene Gegenstände eingegangen sind.
Besonderheiten
- Möchten Sie die Fundsache bei sich verwahren, schicken Sie die Fundanzeige per E-Mail oder per Post an das Bürgerservice.
- Wollen Sie die Fundsache dem Bürgerservice zur Verwahrung überlassen, geben Sie bitte die Fundsache mit der Fundanzeige im Bürgerservice
- Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen. Geben Sie dies bei der Fundanzeige an.
- Ist die Fundanzeige nicht vollständig ausgefüllt (Vorderseite), kann der Anspruch auf Eigentumserwerb nach 6 Monaten erlöschen.
- Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Bürgerservice.
- Für in öffentlichen Verkehrsmitteln verlorene Gegenstände empfiehlt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Verkehrsanstalt. Die Zuständigkeit für Fundsachen liegt in diesen Fällen nicht beim Bürgerservice!
- Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage bis Fundsachen im Bürgerservice Daher empfiehlt es sich, in unregelmäßigen Abständen sich nochmal zu erkundigen.