Fundsachen sind dem Bürgerservice anzuzeigen. Den Vordruck finden Sie unter "Dokumente".

Im Bürgerservice können Sie auch in Erfahrung bringen, ob verlorene Gegenstände eingegangen sind.

Besonderheiten

  • Möchten Sie die Fundsache bei sich verwahren, schicken Sie die Fundanzeige per E-Mail oder per Post an das Bürgerservice.
  • Wollen Sie die Fundsache dem Bürgerservice zur Verwahrung überlassen, geben Sie bitte die Fundsache mit der Fundanzeige im Bürgerservice
  • Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen. Geben Sie dies bei der Fundanzeige an.
  • Ist die Fundanzeige nicht vollständig ausgefüllt (Vorderseite), kann der Anspruch auf Eigentumserwerb nach 6 Monaten erlöschen.
  • Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Bürgerservice.
  • Für in öffentlichen Verkehrsmitteln verlorene Gegenstände empfiehlt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Verkehrsanstalt. Die Zuständigkeit für Fundsachen liegt in diesen Fällen nicht beim Bürgerservice!
  • Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage bis Fundsachen im Bürgerservice Daher empfiehlt es sich, in unregelmäßigen Abständen sich nochmal zu erkundigen.