Kinderreisepass - Antrag
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.
Welche Staaten einen Kinderreisepass und unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte im Bürgerservice. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Zur Sicherheit bitte bei der jeweiligen Botschaft oder dem Reiseveranstalter nachfragen. Bitte bringen Sie unbedingt eine Geburts- oder Abstammungsurkunde mit zur Beantragung.
Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, muss ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren benötigen für Auslandsreisen einen Personalausweis oder Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass kann direkt nach Antragsstellung mitgenommen werden.
Unterlagen
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (falls vorhanden)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (unabhängig vom Alter des Kindes, maximal halbes Jahr alt)
- die Einverständniserklärungen aller Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)
Besonderheiten
- Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen.
- Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftlichen Zustimmungen des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, das andere bei der Abholung erscheint.
- Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil sowie die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
- Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
- Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr. Vor Ablauf kann die Gültigkeit um ein Jahr verlängert.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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Neuausstellung Kinderreisepass | 13,00 EUR | |
Verlängerung Kinderreisepass | 6,00 EUR |
Zahlungsweisen
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Bargeldzahlung
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EC-Kartenzahlung