Melderegisterauskunft - Antrag
Auf Antrag über das Serviceportal (siehe Onlinedienstleistungen) oder auf schriftliche oder persönliche Anfrage erteilt die Meldebehörde Auskünfte über die angefragte Person. Voraussetzung hierfür ist, dass die angefragte Person zweifelsfrei identifizierbar ist beispielsweise durch Name, Geburtsdatum oder Anschriften.
Verfahrensablauf
Melderegisterauskünfte können online, schriftlich oder persönlich beantragt werden.
Besonderheiten
Einfache Melderegisterauskunft:
Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten über die angefragte Person:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- akademische Grade
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen, erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Einfache Melderegisterauskunft | 11,00 EUR | Die Gebühr hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Salzkotten nicht gemeldet ist bzw. war oder nicht einwandfrei identifizierbar ist und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist. |
Erweiterte Melderegisterauskunft | 15,00 EUR | Die Gebühr hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Salzkotten nicht gemeldet ist bzw. war oder nicht einwandfrei identifizierbar ist und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist. |
Zahlungsweisen
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Bargeldzahlung (bei persönlicher Vorsprache)
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EC-Kartenzahlung (bei persönlicher Vorsprache)
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Giropay (bei Online-Beantragung)
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Kreditkarte (bei Online-Beantragung)
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Paypal (bei Online-Beantragung)