Melderegisterauskunft - Antrag auf Auskunft für Eigentümer und Vermieter
Der Eigentümer einer Wohnung hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist schriftlich oder persönlich beim Bürgerservice der Stadt Salzkotten zu beantragen.
Auskünfte über die gemeldeten Personen in einzeln bestimmten Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind nicht möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Erforderliche Unterlagen
Persönlicher Antrag:
Personalausweis oder Reisepass
Schriftlicher Antrag:
Der Antrag auf Erteilung der Auskunft kann formlos gestellt werden unter Angabe der persönlichen Daten (Name & Anschrift).
Hinweise und Besonderheiten
Wohnungseigentümer erhalten nur Auskunft über die aktuellen gemeldeten Personen.
Für weitergehende Auskünfte, beispielsweise Einzugsdatum oder die Wegzugsanschrift ehemaliger Bewohner ist eine Melderegisterauskunft notwendig.
Kosten
| Name | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|
| Melderegisterauskunft für Eigentümer und Vermieter | kostenfrei |