Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern.

Voraussetzungen

Gründe für die Änderung eines Namens nach dem Namensänderungsgesetz können z. B. sein:
- anstößige oder lächerlich klingende Namen
- "belastete" Namen
- unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
- Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
- schwierige ausländische Namen

Verfahrensablauf

Die Zuständigkeit für eine behördliche Namensänderung liegt beim Kreis Paderborn. Dort erhalten Sie auch Informationen über die Voraussetzungen, die nötigen Unterlagen und den Ablauf.