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Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern.

Voraussetzungen

Gründe für die Änderung eines Namens nach dem Namensänderungsgesetz können z. B. sein:

  • anstößige oder lächerlich klingende Namen
  • "belastete" Namen
  • unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
  • schwierige ausländische Namen

Verfahrensablauf

Die Zuständigkeit für eine behördliche Namensänderung liegt beim Kreis Paderborn. Dort erhalten Sie auch Informationen über die Voraussetzungen, die nötigen Unterlagen und den Ablauf.