Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern.

Voraussetzungen

Gründe für die Änderung eines Namens nach dem Namensänderungsgesetz können z. B. sein:
- anstößige oder lächerlich klingende Namen
- "belastete" Namen
- unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
- Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
- schwierige ausländische Namen

Verfahrensablauf

Die Zuständigkeit für eine behördliche Namensänderung liegt beim Kreis Paderborn. Dort erhalten Sie auch Informationen über die Voraussetzungen, die nötigen Unterlagen und den Ablauf.

Namensänderung - Information https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14083/show
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