Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein („UB-Schein“).
Der Antrag ist grundsätzlich online zu stellen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein Hauptwohnsitz in Salzkotten.

 

Bei Online-Beantragung: Voraussetzung für eine Antragsstellung ist ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein BundID - Konto.

 

Bearbeitungsdauer

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt nach Beantragung.

Verfahrensablauf

Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zum Bürgerservice oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen.Bringen Sie ein Ausweisdokument zur Beantragung im Bürgerservice mit.
Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Unterlagen

Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass

Bei schriftlicher Antragsstellung:
- formloser Antrag

Rechtsgrundlagen

• Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
• Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
• Gemeinsamer Runderlass - Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Besonderheiten

Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres möglich; allerdings dürfen Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
Mehrfachausgaben von Untersuchungsscheinen sind jedoch möglich, wenn:

  • der/die Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat,
  • bei Wechsel des Arbeitgebers,
  • der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins kostenfrei