Untersuchungsberechtigungsschein - Antrag
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine Hauptwohnung in Salzkotten.
Bearbeitungsdauer
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt bei Beantragung.
Verfahrensablauf
Einen Antrag können Sie persönlich oder schriftlich per Post oder Fax stellen.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigt.
Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Die Arztwahl ist frei.
Unterlagen
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei schriftlicher Antragsstellung:
- formloser Antrag
Besonderheiten
Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres möglich; allerdings dürfen Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
Mehrfachausgaben von Untersuchungsscheinen sind jedoch möglich, wenn:
- der/die Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat,
- bei Wechsel des Arbeitgebers,
- die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt,
- der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins | kostenfrei |