Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig sollte ein endgültiger Personalausweis mitbeantragt werden.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung unabdingbar. Bitte bringen Sie unbedingt eine Geburts- oder Abstammungsurkunde mit zur Beantragung.

Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Personalausweis kann direkt nach Antragsstellung mitgenommen werden (Bitte Hinweise beachten).

Unterlagen

  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto (maximal 1 Jahr alt)
  • bei der Antragsstellung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten benötigt (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)

Besonderheiten

  • Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen.
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muss der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftlichen Zustimmungen des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, das andere bei der Abholung erscheint.
  • Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 EUR

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung

  • EC-Kartenzahlung

Vorläufiger Personalausweis - Antrag
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto (maximal 1 Jahr alt)
  • bei der Antragsstellung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten benötigt (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)
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