Vorläufiger Reisepass - Antrag
Ein vorläufiger Reisepass wird vom Bürgerservice nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und weder der endgültige Reisepass noch der Express-Reisepass rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden können. Gleichzeitig sollte ein endgültiger Reisepass mitbeantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Reisepass kann direkt nach Antragsstellung mitgenommen werden (Bitte Hinweise beachten).
Unterlagen
- Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Reiseunterlagen, Buchungsbestätigung o. ä.)
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
- aktuelles biometrisches Passfoto (max. 1 Jahr alt)
- bei der Antragsstellung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten benötigt (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)
Besonderheiten
- Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen.
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftlichen Zustimmungen des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, das andere bei der Abholung erscheint.
- Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Ausstellung vorläufiger Reisepass | 26,00 EUR |
Zahlungsweisen
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Bargeldzahlung
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EC-Kartenzahlung