Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke eines Gebietes (Bodenrichtwertzone), für das im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Werteverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück).

Die Zuständigkeit liegt beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 - 14
33102 Paderborn

Postfach 1940
33049 Paderborn

E-Mail: gutachterausschuss@kreis-paderborn.de
Fax: (05251) 308 - 896209

Verfahrensablauf

Die Bodenrichtwerte werden jährlich zum Stichtag 1. Januar ermittelt und in Bodenrichtwertkarten zusammengestellt, die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschussesim Kreis Paderborn öffentlich ausliegen. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kreis Paderborn.

Besonderheiten

Grundlage der Bodenrichtwertermittlung ist die Kaufpreissammlung. Der Gutachterausschuss erhält von jedem Kaufvertrag über Grundstücke eine Ausfertigung. Grundstückskaufpreise sind von zahlreichen Einflüssen abhängig. Dieses sind im Wesentlichen: Lage, Größe und Zuschnitt des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit sowie Nutzungs- und Erschließungszustand. Um aus der Vielzahl der inhomogenen Grundstückskaufpreise Bodenrichtwerte ableiten zu können, sind die Gebiete der einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn in Bereiche (Bodenrichtwertzonen) aufgeteilt worden, in denen für die Mehrheit der Grundstücke etwa gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Innerhalb dieser Bodenrichtwertzonen wird ein fiktives Grundstück mit durchschnittlichen, gebietstypischen Eigenschaften definiert, auf welches sich die aus den einzelnen Kaufpreisen abzuleitenden Bodenrichtwerte beziehen. Der Bodenrichtwert ist also ein Normierunsakt: aus Kaufpreisen für unbebaute Grundstücke mit individuellen Eigenschaften wird mit Mitteln der Statistik unter Einbeziehung der Markterfahrung der Mitglieder des Gutachterausschusses ein Bodenrichtwert abgeleitet. Die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten werden mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.