Zahlungen sind per Banküberweisung oder im SEPA-Lastschriftverfahren zu leisten. Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, gehört zu den Aufgaben des Fachdienstes Zahlungsabwicklung auch die Mahnung sowie die Vollstreckung von Forderungen.

Um eine Mahnung bereits im Vorfeld zu vermeiden, können Sie gern eine Einzugsermächtigung zum Einzug von Forderungen erteilen. Das Formular finden Sie unter Dokumente.

Eine Mahnung erfolgt bei Nichtzahlung einer fälligen Forderung durch die Stadtkasse (Fachbereich Finanzen). 

Zuständige Stelle

Fachdienst 2.4 - Zahlungsabwicklung
Marktstraße 8
33154 Salzkotten

Ansprechpartner

Dokumente