Heimat-Preis der Stadt Salzkotten - Vorschlag
Mit der Vergabe des Salzkottener Heimat-Preises sollen Initiativen und Projekte gefördert werden, welche sich auf lokaler und regionaler Ebene für die Stärkung und Bewahrung von Heimat in besonderer Weise einsetzen.
Der Heimatbegriff erfährt in den letzten Jahren zunehmende Präsenz. In vielen Bereichen des Lebens ist er allgegenwärtig, dennoch ist es schwierig eine einheitliche Bedeutung hierfür zu finden. Viele assoziieren mit Heimat den Geburtsort oder eine spezielle Gegend, in der man sich zu Hause und geborgen fühlt, andere empfinden bestimmte Bräuche oder Feste als Heimat und wieder andere verbinden mit dem Begriff gewisse Erinnerungen.
Eines ist jedoch sicher – Heimat ist vielfältig, gibt Halt und schafft Verbundenheit in einer sich wandelnden Welt.
Ziel der Vergabe des Heimatpreises der Stadt Salzkotten im Gesamtwert von 5.000 Euro pro Jahr soll die Wertschätzung für geleistete Arbeit vor Ort, sowie auch Anerkennung von Ideen zur Verbesserung der heimatlichen Belange sein. Die Preisvergabe soll eine Belohnung für Geleistetes, als auch Ansporn für andere sein, sich für die Heimat zu engagieren. So werden neue Interessierte ermutigt, sich für ihre Heimat einzusetzen.
Als Grundlage der Preisvergabe sind die Richtlinien des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der jeweils aktuell gültigen Fassung, bindend.
Gefördert vom:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Voraussetzungen
Vorschlagsrecht hat grundsätzlich jedermann. Ein Vorschlag kann wiederholt eingereicht werden.
Die Stadt Salzkotten beabsichtigt nur solche Personen, Personenvereinigungen, Vereine, Initiativen, Verbände oder sonstige Institutionen zu ehren, die sich durch besonderes heimatliches Engagement ausgezeichnet haben oder auszeichnen.
Es ist unerheblich, ob die zu ehrende Person oder Institution ihren Wohnsitz oder ihren Sitz im Stadtgebiet hat oder nicht. Sofern der Sitz nicht im Stadtgebiet ist, reicht auch eine besondere Beziehung zu Menschen oder Institutionen im Stadtgebiet Salzkotten aus, die von der besonderen ehrenamtlichen Tätigkeit profitiert haben.
Die zu ehrende Person oder Institution muss sich durch heimatliches Engagement in nachfolgenden Bereichen, die der Rat der Stadt Salzkotten für die Auslobung des Heimatpreises festgelegt hat, beispielhaft ausgezeichnet haben:
- Beitrag zur Aufrechterhaltung, Pflege und Weitergabe von Traditionen, Brauchtümern, des lokalen und regionalen Erbes und der Identität
- Beitrag zur Aufarbeitung, Dokumentation und öffentlichen Darstellung zur Geschichte der Stadt Salzkotten und ihrer Bürger
- Schutz der hiesigen Flora und Fauna
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes, auch im Sinne der Integration, und zur Verwurzelung von Menschen in der Stadt Salzkotten
- Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlich zugänglicher Orte und Plätze
Sollte der Jugend-, Kultur- und Sportausschuss ein Schwerpunktthema festlegen, ist dieses im Rahmen der Vergabe des Heimatpreises angemessen zu berücksichtigen. Ein Schwerpunktthema, welches durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben wird, ist jedoch vorrangig heranzuziehen.
Es können alle Projekte geehrt werden, die vor der unmittelbaren Umsetzung stehen, sich in Ausführung befinden oder bereits vollzogen wurden und nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Innovative Projekte werden dabei besonders berücksichtigt, Ideen und Skizzen für Projekte sowie kommerzielle Maßnahmen werden hingegen nicht berücksichtigt. Das Projekt sollte Vorbildcharakter haben.
Sofern der Bewerber in den letzten drei Jahren bereits die Ehrung eines Heimatpreises durch die Stadt Salzkotten oder den Kreis Paderborn erfahren hat, ist eine weitere Ehrung aus gleichem Anlass ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Möchte Sie eine/n Person, Verein, Initiative oder Organisation für die Verleihung des Salzkottener Heimat-Preises vorschlagen, können Sie dies durch Ausfüllen des Formulars unter Onlinedienstleistungen bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres tun. Der Vorschlag wird anschließend an den zuständigen Sachbearbeiter übermittelt und von einer Fachjury bewertet.
Nach Vorauswahl durch eine Fachjury, bestehend aus dem Bürgermeister, je einem Vertreter der im Rat der Stadt Salzkotten vertretenden Fraktionen und dem Stadtheimatpfleger, soll der Jugend-, Kultur- und Sportausschuss im nicht öffentlichen Sitzungsteil abschließend über die Ehrung entscheiden.
Es soll eine Ehrung von bis zu drei Personen, Personenvereinigungen, Vereinen, Initiativen, Verbänden oder sonstigen Institutionen pro Kalenderjahr erfolgen, um die herausragende Bedeutung der Ehrung zu sichern.
Die Ehrung findet jährlich spätestens bis Ende Dezember des Kalenderjahres statt.
Die Preisträger stellen sich nach der Verleihung des Heimatpreises einem Wettbewerb auf Landesebene. Die entsprechende Meldung erfolgt durch die Verwaltung.
Unterlagen
Sofern vorhanden, sollten dem Vorschlag Anlagen zur Darstellung und Erläuterung in Form von Zeitungsartikeln, sonstigen Berichten, Bildern, etc. beigefügt werden.
Fristen
Vorschläge sind bis zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres bei der Stadt Salzkotten einzureichen.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ des Landes NRW
- Richtlinie der Stadt Salzkotten zur Vergabe des Heimatpreises vom 16.09.2021
Rechtsbehelf
Die Verleihung des Heimat-Preises ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung des Preises besteht nicht.