Kulturpreis der Stadt Salzkotten - Vorschlag
Die Stadt Salzkotten stiftet alle zwei Jahre für herausragende kulturelle Leistungen einen Kulturpreis.
Die Leistungen können auf dem Gebiet der Musik, der Literatur, des Theaters, der bildnerischen und darstellenden Kunst und der Wissenschaft erbracht werden. Sie sollten geeignet sein die Bedeutung der Stadt Salzkotten als Pflegestätte der Kultur zu fördern.
Voraussetzungen
Der Kulturpreis kann einer Einzelperson – vorzugsweise einem/einer begabten jungen Künstler/innen und Wissenschaftler/innen –, einem Verein oder einer anderen Personengruppe verliehen werden; dabei können Einzelleistungen oder das gesamte Schaffen berücksichtigt werden.
Es können maximal drei Einzelpersonen oder Gruppen ausgezeichnet werden.
Die Einzelperson, der Verein, oder die Personengruppe müssen ihren Wohnsitz/Sitz in der Stadt Salzkotten haben oder aus Salzkotten stammen und durch wissenschaftliche und künstlerische Leistungen das Ansehen der Stadt fördern.
Eine wiederholte Verleihung des Preises an ein und dieselbe/denselben Kulturschaffende/n soll nicht erfolgen.
Verfahrensablauf
Der Kulturpreis wird alle zwei Jahre ausgelobt. In Frage kommende Vereine/Organisationen werden schriftlich um Vorschläge gebeten. Die anstehende Verleihung wird zusätzlich in geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben und es wird dabei um Vorschläge gebeten.
Die Entscheidung darüber, an welche Personen oder Personengruppen der Kulturpreis der Stadt Salzkotten verliehen wird, trifft der Jugend-, Kultur- und Sportausschuss auf Vorschlag einer Jury. Die Jury besteht aus dem Bürgermeister, der/dem Kulturausschussvorsitzenden und drei sachverständigen Bürgerinnen und Bürgern aus den Bereichen Kunst, Musik und Literatur.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie der Stadt Salzkotten für die Verleihung des Kulturpreises vom 25. Juni 2001 in der Fassung der 1. Änderung vom 20.02.2006