Die Stadt Salzkotten stiftet alle zwei Jahre für herausragende kulturelle Leistungen einen Kulturpreis.

Die Leistungen können auf dem Gebiet der Musik, der Literatur, des Theaters, der bildnerischen und darstellenden Kunst und der Wissenschaft erbracht werden. Sie sollten geeignet sein die Bedeutung der Stadt Salzkotten als Pflegestätte der Kultur zu fördern.

Voraussetzungen

Der Kulturpreis kann einer Einzelperson – vorzugs­weise einem/einer begabten jungen Künstler/innen und Wissenschaftler/innen –, einem Verein oder einer anderen Personengruppe verliehen werden; dabei können Einzelleistungen oder das gesamte Schaffen berücksichtigt werden.

Es können maximal drei Einzelpersonen oder Gruppen ausgezeichnet werden.

Die Einzelperson, der Verein, oder die Personengruppe müssen ihren Wohnsitz/Sitz in der Stadt Salzkotten haben oder aus Salzkotten stammen und durch wissen­schaft­liche  und künstlerische Leistungen das Ansehen der Stadt fördern.

Eine wiederholte Verleihung des Preises an ein und dieselbe/denselben Kultur­schaffende/n soll nicht erfolgen.

Verfahrensablauf

Möchte Sie eine/n Person, Verein oder Personengruppe für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Salzkotten vorschlagen, können Sie dies durch Ausfüllen des Formulars unter Onlinedienstleistungen tun. Bitte beachten Sie die jeweilige Frist, welche rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben wird. Der Vorschlag wird anschließend an den zuständigen Sachbearbeiter übermittelt und von einer Fachjury bewertet.   

Nach Vorauswahl durch eine Fachjury, bestehend aus dem Bürgermeister, der/dem Kulturausschussvorsitzenden und drei sachverständigen Bürgerinnen und Bürgern aus den Bereichen Kunst, Musik und Literatur, soll der Jugend-, Kultur- und Sportausschuss im nicht öffentlichen Sitzungsteil abschließend über die Ehrung entscheiden.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie der Stadt Salzkotten für die Verleihung des Kulturpreises vom 25. Juni 2001 in der Fassung der 1. Änderung vom 20.02.2006