Ehrung von Jugendgruppen und in der Jugendarbeit aktiv Tätigen - Vorschlag
Eine lebendige und lebenswerte Stadt wird maßgeblich geprägt durch das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Ohne ehrenamtliche Tätigkeiten kann das Gemeinwesen nicht existieren. Diese wichtige Funktion erfüllen Jugendgruppen und in besonderer Weise Jugendgruppenleiter.
Mit der Ehrung möchte die Stadt Salzkotten das ehrenamtliche Engagement – besser: das bürgerschaftliche Engagement – herausheben und es in das Blickfeld der Öffentlichkeit bringen. Bürgerschaftliches Engagement umfasst ganz unterschiedliche freiwillige Tätigkeiten von Menschen für Menschen.
Die Stadt will das Engagement anerkennen und würdigen.
Voraussetzungen
Geehrt werden können:
- aktive Jugendgruppen aus den Bereichen der verbandlichen und freien Jugendarbeit (Jugendgruppen aus dem Bereich Sport und Musik, dann, wenn die Verdienste nicht in den sportlichen und musikalischen Zielen liegen); Voraussetzung der Anerkennung sind besondere Aktionen oder Projekte. Diese Aktionen können liegen im Bereich Umwelt, Sozialem oder Kultur.
- Personen, die direkt z. B. als Gruppenleiter in der Jugendarbeit tätig sind und/oder waren, oder sich durch langjährige Übernahme von Leistungen, die der Gruppe zugute kamen, Verdienste erworben haben.
Verfahrensablauf
Die Ehrung wird alle zwei Jahre vergeben. In Frage kommende Vereine/Organisationen werden schriftlich um Vorschläge gebeten. Die anstehende Verleihung wird zusätzlich in geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben und es wird dabei um Vorschläge gebeten.
Die Entscheidung, welche Jugendgruppen oder welche Jugendgruppenleiter die Anerkennung erhalten sollen, entscheidet der zuständige Fachausschuss. Der Vorschlag wird von einer Jury vorbereitet, die aus folgenden dem Bürgermeister oder einem von ihm Beauftragten,dem/der Stadtjugendpfleger/in, dem Referenten der kath. und evang. Kirche für Jugendarbeit, einem Vertreter der Jugendgruppen der kirchlichen Verbände, einem Vertreter der Volkstanzgruppen und einem Vertreter der anderen freien Jugendverbände einer weiteren vom Bürgermeister berufenen Person, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig war oder ist und dem/der Vorsitzenden des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Ehrung von Jugendgruppen und in der Jugendarbeit aktiv Tätigen in der Änderungsfassung vom 17.09.2015