Die Jugendarbeit ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe und hat auch in der Stadt Salzkotten einen besonders hohen Stellenwert.

Die Stadt Salzkotten unterstützt die Aufgaben und Angebote der Träger der freien Jugendhilfe in der Jugendarbeit.

Träger der freien Jugendhilfe im Stadtgebiet können durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe der Jugendförderrichtlinie unterstützt werden.

Zuschussfähig sind der Neubau, Umbau oder eine Erweiterung sowie die Inneneinrichtung von Jugendräumen.

Voraussetzungen

Gefördert werden können Maßnahmen von:

  • Freien Vereinigungen von Jugendgruppen;
  • Jugendverbänden und sonstigen Jugendgemeinschaften in der der Stadt Salzkotten;
  • Die Kirchen und die sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts;
  • Juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendarbeit zu fördern;

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen.

Die Gesamtkosten der Maßnahme müssen mindestens 2.500,00 EUR betragen. Hiervon müssen 50 % durch Eigenleistung und/oder Eigenmittel des Vereines oder durch Sponsoring abgedeckt werden.

Zu den Kosten einer Baumaßnahme und der Inneneinrichtung von Jugendräumen wird ein anteiliger Zuschuss zu den Gesamtkosten gezahlt.

Der Jugendraum muss sich im Stadtgebiet Salzkotten befinden.

Bei baulichen Maßnahmen muss der vorgesehene Verwendungszweck mindestens 20 Jahre erhalten bleiben.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online ausfüllen und per E-Mail/postalisch beim zuständigen Ansprechpartner einreichen. Den Antrag finden Sie unter "Dokumente".

Grundsätzlich entscheidet der zuständige Fachausschuss nach Anhörung des Stadtsportverbandes über die Gewährung von Zuschüssen zu Investitionen.

Unterlagen

Für die Beantragung ist das ausgefüllte Antragsformular sowie alle erforderlichen Unterlagen wie z. B. Kostenvoranschläge, Finanzierungplan, Baupläne, Nachweis über beantragte Fremdmittel, Eigenleistungen und/oder Auszug aus dem Kassenbericht erforderlich.

Fristen

Anträge sind schriftlich bis zum 31.07. des Vorjahres bei der Stadt Salzkotten zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Jugendförderrichtlinie der Stadt Salzkotten vom 05.10.2011 in der Fassung der 1. Änderung vom 20.02.2017

Rechtsbehelf

Grundsätzlich werden die Leistungen freiwillig und unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Stadt Salzkotten gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht.